Rechtsprechung
   VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13258
VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488 (https://dejure.org/2021,13258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.04.2021 - 19 ZB 21.488 (https://dejure.org/2021,13258)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. April 2021 - 19 ZB 21.488 (https://dejure.org/2021,13258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53
    Ohne Therapie kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei auf Suchterkrankung beruhender Straftaten - erfolgloser Berufungszulassungantrag

  • rewis.io

    Grundsätzliche Bedeutung, Strafvollstreckungsgerichtlicher Aussetzungsbeschluss, Ausweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 53
    Grundsätzliche Bedeutung; Strafvollstreckungsgerichtlicher Aussetzungsbeschluss; Ausweisung

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 53
    Privilegierung von Menschen jüdischer Abstammung aufgrund der besonderen deutschen geschichtlichen Verbrechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469

    Ausweisung wegen schwerer Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 CS 16.2466

    Bedeutung der Aussetzung des Rests einer Freiheitsstrafe für die Gefahrenprognose

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
    Der Senat ist an die strafvollstreckungsgerichtlichen Prognosen betreffend die Straf- und Maßregelaussetzung zur Bewährung aber nicht gebunden (vgl. BayVGH. B.v. 2.5.2017 - 19 CS 16.2466 - juris, insbesondere Rn. 8 ff.; KommunalPraxis BY 2017, 275 - Leitsatz, NVwZ 2017, 1637/1638 - Leitsatz - und ZAR 2017, 339 - Leitsatz).
  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
    Um den auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die vorformulierte Frage klärungsbedürftig ist, und darlegen, warum der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.02.2018 - 10 ZB 17.1386

    Abschiebung in die Türkei - Wiederholungsgefahr der Begehung weiterer erheblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
    Bei Straftaten, die - wie hier - auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen (beim Kläger ist neben Persönlichkeitsbesonderheiten im Sinne einer akzentuierten Persönlichkeit mit Impulsivität, unstetem Lebenswandel, dissozialen Neigungen und Einbindung in einen dissozialen selbstbezogenen Lebensstil in sich verfestigender Form eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden), kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (siehe z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 10 ZB 17.1739 - juris Rn. 9; B.v. 16.2.2018 - 10 ZB 17.2063 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 12.11

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsbeendigung; Aufnahme; Aufnahmezusage;

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
    Die Rechtstellung der - wie der Kläger - vor dem 1. Januar 2005 aufgenommenen jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion ist darüber hinaus in der Weise höchstrichterlich geklärt, dass deren Kontingentflüchtlingsstatus über den 1. Januar 2005 hinaus nicht fortbesteht (BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 12/11 - juris Rn. 13 f.).
  • VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231

    Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
    Solange sich der Ausländer nicht außerhalb des Straf- bzw. Maßregelvollzugs bewährt hat, kann nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung geschlossen werden, die ein Entfallen der Wiederholungsgefahr rechtfertigen würde (BayVGH, B.v. 13.10.2017 - 10 ZB 17.1469 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 03.02.2015 - 10 B 14.1613

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; schwerwiegende Gründe der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
    Bei Straftaten, die - wie hier - auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen (beim Kläger ist neben Persönlichkeitsbesonderheiten im Sinne einer akzentuierten Persönlichkeit mit Impulsivität, unstetem Lebenswandel, dissozialen Neigungen und Einbindung in einen dissozialen selbstbezogenen Lebensstil in sich verfestigender Form eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden), kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (siehe z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 10 ZB 17.1739 - juris Rn. 9; B.v. 16.2.2018 - 10 ZB 17.2063 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.05.2018 - 10 ZB 17.1739

    Ausweisung wegen Drogenstraftaten - Gefahrenprognose bei noch nicht

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
    Bei Straftaten, die - wie hier - auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen (beim Kläger ist neben Persönlichkeitsbesonderheiten im Sinne einer akzentuierten Persönlichkeit mit Impulsivität, unstetem Lebenswandel, dissozialen Neigungen und Einbindung in einen dissozialen selbstbezogenen Lebensstil in sich verfestigender Form eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden), kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (siehe z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 10 ZB 17.1739 - juris Rn. 9; B.v. 16.2.2018 - 10 ZB 17.2063 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.02.2018 - 10 ZB 17.2063

    Rechtmäßige Ausweisung in die Türkei

    Auszug aus VGH Bayern, 29.04.2021 - 19 ZB 21.488
    Bei Straftaten, die - wie hier - auf einer Suchterkrankung des Ausländers beruhen (beim Kläger ist neben Persönlichkeitsbesonderheiten im Sinne einer akzentuierten Persönlichkeit mit Impulsivität, unstetem Lebenswandel, dissozialen Neigungen und Einbindung in einen dissozialen selbstbezogenen Lebensstil in sich verfestigender Form eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert worden), kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs von einem Wegfall der für die Ausweisung erforderlichen Wiederholungsgefahr nicht ausgegangen werden, solange der Ausländer nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen hat und die damit verbundene Erwartung eines künftig drogen- und straffreien Verhaltens auch nach Therapieende glaubhaft gemacht hat (siehe z.B. BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 10 ZB 17.1739 - juris Rn. 9; B.v. 16.2.2018 - 10 ZB 17.2063 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 7.2.2018 - 10 ZB 17.1386 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 3.2.2015 - 10 B 14.1613 - juris Rn. 32 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht